Das Wichtigste auf einen Blick
| Altersvorsorgedepot | |
|---|---|
| Start | 1. Januar 2027 (Altersvorsorgereformgesetz) |
| Grundzulage | 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € im Jahr – max. 540 € |
| Kinderzulage | 100 % des Eigenbeitrags, max. 300 € je Kind |
| Bonus unter 25 | einmalig 200 € |
| Mindestbeitrag | 120 € im Jahr |
| Höchstbetrag Einzahlung | 6.840 € im Jahr (gefördert wird bis 1.800 €) |
| Steuern beim Einzahlen | bis 1.800 € plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar |
| Anlage | Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5, Staatsanleihen – keine Einzelaktien |
| Garantie | keine |
| Auszahlung | Beginn in der Regel zwischen 65 und 70 Jahren, Auszahlplan mindestens bis 85 oder lebenslange Rente |
| Steuern bei Auszahlung | Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind voll steuerpflichtig |
Warum es das Altersvorsorgedepot gibt
Die Riester-Rente hat viele Sparer enttäuscht. Der Hauptgrund: Anbieter mussten garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens alle Einzahlungen und Zulagen vorhanden sind. Um diese Garantie zu erfüllen, legten sie einen großen Teil des Geldes in sichere, aber kaum verzinste Anlagen an. Dazu kamen oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber die geförderte private Altersvorsorge deshalb neu aufgestellt. Das Altersvorsorgedepot ist das Herzstück der Reform: ein Depot ohne Garantie, in dem das Geld vollständig in Fonds und ETFs fließen darf.
So funktioniert das Altersvorsorgedepot
Depot eröffnen
Du eröffnest ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einer Bank, einem Broker oder einer Fondsgesellschaft.
Regelmäßig einzahlen
Du zahlst einen Eigenbeitrag ein, zum Beispiel per Sparplan – mindestens 120 € im Jahr.
Zulagen erhalten
Der Anbieter beantragt die Zulagen für dich bei der Zentralen Zulagenstelle. Sie fließen direkt ins Depot.
Im Alter auszahlen lassen
In der Regel ab 65 bekommst du das Geld als Auszahlplan oder lebenslange Rente.
Bis zur Auszahlung bleibt das Geld im Depot gebunden. Erträge wie Dividenden und Kursgewinne werden in dieser Zeit nicht besteuert und können sich ungestört vermehren.
Wer das Altersvorsorgedepot nutzen kann
Gefördert werden vor allem Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also die meisten Arbeitnehmer. Dazu kommen unter anderem:
- Beamte, Richter und Soldaten – mit einer Einwilligung zur Datenübermittlung
- Selbstständige – neu seit der Reform, sofern sie für das Jahr eine Steuererklärung abgeben
- Angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte oder Anwälte im Angestelltenverhältnis
- Ehe- oder Lebenspartner einer förderberechtigten Person (mittelbare Förderung, Grundzulage höchstens 175 €)
Über die beiden neuen Zugänge – als Selbstständiger oder als angestelltes Mitglied eines Versorgungswerks – ist die Förderung bis zum 67. Geburtstag möglich. Wer daneben pflichtversichert ist, bleibt auf diesem Weg förderberechtigt. Alle Details stehen unter Voraussetzungen.
Wie hoch die Förderung ist
Die Förderung besteht aus Zulagen und einem möglichen Steuervorteil.
Grundzulage: Auf die ersten 360 € im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, auf alles darüber bis 1.800 € noch 25 Cent. Die volle Grundzulage von 540 € gibt es also ab 150 € im Monat. Wie die Staffel genau wirkt, zeigt der Artikel Altersvorsorgedepot-Zulage.
Kinderzulage: Für jedes Kind mit Kindergeld gibt es 100 % des Eigenbeitrags dazu, höchstens 300 € pro Kind. Die volle Kinderzulage gibt es damit schon ab 25 € im Monat – für jedes Kind.
Berufseinsteigerbonus: Wer zu Beginn des Jahres jünger als 25 ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich.
Steuervorteil: Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen lassen sich als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das mehr bringt als die Zulagen (Günstigerprüfung). Vor allem bei höherem Einkommen kann dadurch eine Steuererstattung entstehen.
Einzahlen lassen sich bis zu 6.840 € im Jahr; gefördert wird aber nur der Eigenbeitrag bis 1.800 €. Wie viel Förderung bei welchem Beitrag herauskommt, kannst du mit dem Förder-Rechner ausprobieren.
Worin das Geld angelegt wird
Im Altersvorsorgedepot sind nur bestimmte Anlagen erlaubt:
- OGAW-Fonds/ETFs (UCITS) mit Basisinformationsblatt, höchstens Risikoklasse 5 (SRI 1–5)
- Offene Publikums-AIF nach §§ 218, 219 KAGB (höchstens Risikoklasse 5)
- Offene ELTIF – europäische langfristige Investmentfonds (höchstens Risikoklasse 5)
- Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden, Euro-Staaten und EU-Einrichtungen
Nicht erlaubt sind unter anderem Einzelaktien, Unternehmensanleihen, Kryptowerte, Derivate/Hebelprodukte sowie Fonds der Risikoklassen 6 und 7. Breit gestreute Welt-Aktien-ETFs sind meist in Risikoklasse 4 eingestuft und damit zulässig – maßgeblich ist die Angabe im aktuellen Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds. Details unter Welche ETFs sind erlaubt?
Wer lieber eine Absicherung möchte, kann statt des Altersvorsorgedepots ein gefördertes Garantieprodukt wählen. Dort sind zum Rentenbeginn 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert – dafür fallen die Renditechancen meist geringer aus.
Wie die Auszahlung funktioniert
Die Auszahlung beginnt in der Regel frühestens mit 65 Jahren – oder früher, wenn du vorher eine gesetzliche Altersrente bekommst – und spätestens mit 70. Zur Wahl stehen:
- ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, oder
- eine lebenslange Rente (Leibrente).
Zu Beginn der Auszahlung können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Auszahlungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen darauf sind voll steuerpflichtig; für nicht geförderte Beiträge gelten andere Regeln. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt und wie viel, hängt vom gesamten Einkommen im Alter ab. Mehr dazu unter Auszahlung.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Riester-Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Weiterführen wie bisher, mit den alten Förderregeln.
- In die neue Förderung wechseln – per unwiderruflicher Erklärung gegenüber dem Anbieter. Das gilt dann für alle bestehenden Verträge.
- Übertragen auf ein neues Altersvorsorgeprodukt, ohne dass die bisherige Förderung verloren geht.
Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteile
- Hohe Förderquote vor allem bei kleinen Beiträgen und für Familien
- Keine Garantiepflicht – das Geld kann vollständig in Aktienfonds fließen
- Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei
- Begrenzte Wechselkosten: Der bisherige Anbieter darf höchstens 150 € verlangen, nach 5 Jahren nichts mehr
- Kostendeckel beim Standarddepot
Nachteile
- Kein Verlustschutz: Der Depotwert schwankt mit den Kursen
- Geld ist bis zur Rente gebunden, vorzeitige Entnahme kostet die Förderung
- Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind im Alter voll steuerpflichtig
- Anlageauswahl ist eingeschränkt (keine Einzelaktien)
- Für frei gestaltete Depots gibt es keinen gesetzlichen Kostendeckel
Für wen sich das Altersvorsorgedepot eignen kann
Ob sich das Altersvorsorgedepot lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Besonders stark gefördert werden:
- Familien mit Kindern, weil schon ab 25 € im Monat die volle Kinderzulage fließt,
- Sparer mit kleinen Beiträgen, weil die ersten 360 € im Jahr mit 50 % bezuschusst werden,
- junge Menschen unter 25 wegen des Startbonus und der langen Anlagedauer.
Weniger geeignet ist es für Geld, das vor der Rente gebraucht werden könnte, und für alle, die keine Kursschwankungen aushalten möchten.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die neue Förderung und die neuen Produkte starten am 1. Januar 2027. Das Gesetz selbst ist bereits Ende Mai 2026 in Kraft getreten; die meisten Regeln gelten ab 2027, einzelne erst ab 2028. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt.
Ist das Altersvorsorgedepot Pflicht?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Wer es nicht nutzt, erhält keine Zulagen – weitere Nachteile entstehen nicht.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Garantie?
Nein. Im Altersvorsorgedepot ist bewusst keine Beitragsgarantie vorgesehen; der Wert schwankt mit den Kursen. Wer eine Garantie möchte, kann stattdessen ein gefördertes Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen.
Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot Geld verlieren?
Ja. Fonds und ETFs schwanken im Wert, ein Verlust ist möglich – besonders, wenn kurz vor der Auszahlung die Kurse fallen. Breit gestreute Fonds und eine lange Laufzeit verringern das Risiko, schließen es aber nicht aus.
Kann ich den Anbieter später wechseln?
Ja, die Förderung bleibt dabei erhalten. In den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss darf der bisherige Anbieter höchstens 150 € verlangen, danach nichts mehr. Der neue Anbieter darf eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 € berechnen.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Du kannst sie aber auch in die neue Förderung überführen oder auf ein neues Produkt übertragen. Wichtig: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Recht automatisch für alle Verträge.
Quellen
- BR-Drucksache 206/26 – Gesetzesbeschluss Altersvorsorgereformgesetz (inkl. Inkrafttreten)
- § 10a EStG in der Fassung ab 01.01.2027 – Förderberechtigte, Sonderausgabenabzug
- § 84 EStG in der Fassung ab 01.01.2027 – Grundzulage
- § 1 AltZertG in der Fassung ab 01.01.2027 – Altersvorsorgedepot, Standarddepot, Auszahlung
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)