Wann die Auszahlung beginnt
Die Auszahlungsphase darf beginnen,
- frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres – oder früher, wenn du vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (oder einem anderen gesetzlichen Alterssicherungssystem) beziehst,
- spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres.
Innerhalb eines Zeitfensters von mindestens fünf Jahren kannst du den Beginn frei wählen. Den gewünschten Termin musst du dem Anbieter spätestens drei Monate vorher mitteilen.
Die zwei Auszahlungsformen
Auszahlplan
Beim Auszahlplan bleibt das Kapital investiert und wird nach und nach ausgezahlt:
- Er läuft mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
- Die monatliche Rate wird zu Beginn festgelegt und danach regelmäßig neu berechnet – in Abständen von höchstens drei Jahren. Sie kann also steigen oder sinken, je nachdem, wie sich das Depot entwickelt.
- Eine Pflicht, ab 85 einen Teil in eine Rente umzuwandeln (wie bei Riester), gibt es nicht mehr.
- Stirbst du vorher, geht das restliche Kapital an die Erben (siehe Tod und Vererben).
Lebenslange Rente (Leibrente)
Bei der Leibrente wird das Kapital in eine Rente umgewandelt, die bis zum Lebensende gezahlt wird – egal, wie alt du wirst. Möglich sind:
- eine Rente aus dem ganzen Kapital, die gleich bleibt oder steigt, oder
- eine Rente aus 80 % des Kapitals, während die restlichen 20 % weiter angelegt werden und daraus schwankende lebenslange Zahlungen fließen.
Optional lässt sich eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren: Stirbst du in dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt.
| Auszahlplan | Leibrente | |
|---|---|---|
| Laufzeit | mind. bis 85 | lebenslang |
| Höhe der Zahlung | schwankend, regelmäßige Neuberechnung | gleichbleibend/steigend (bzw. teilweise schwankend) |
| Absicherung bei langem Leben | nein | ja |
| Kapital bei frühem Tod | an die Erben | entfällt (außer Garantiezeit) |
| Kapital bleibt investiert | ja | nein bzw. teilweise |
Keine Anlageberatung: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Der Vergleich ersetzt keine individuelle Prüfung; Wertpapiere und Fonds können an Wert verlieren.
Bis zu 30 % auf einmal
Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals außerhalb der monatlichen Zahlungen ausgezahlt werden. Bei einem Depotwert von 150.000 € wären das bis zu 45.000 €. Auch dieser Betrag ist voll steuerpflichtig – eine hohe Einmalzahlung kann den Steuersatz in diesem Jahr deutlich erhöhen.
Ist die monatliche Rente sehr klein, darf der Anbieter sie als Kleinbetragsrente auf einmal abfinden. Du kannst den Auszahlungsbeginn dann innerhalb von vier Wochen auf den 1. Januar des Folgejahres verschieben.
Anbieter wechseln zu Beginn der Auszahlung
Zum Start der Auszahlungsphase kannst du das Kapital auch zu einem anderen Anbieter übertragen – zum Beispiel, wenn ein anderer Anbieter bessere Rentenkonditionen bietet. Dafür gibt es eigene Auszahlungsprodukte, die nur übertragenes Kapital auszahlen.
Steuern bei der Auszahlung
Weil die Beiträge in der Ansparphase gefördert wurden und die Erträge steuerfrei geblieben sind, werden die Auszahlungen nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG):
- Auszahlungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen darauf sind voll steuerpflichtig – mit dem persönlichen Steuersatz.
- Für Beiträge, die über dem geförderten Höchstbetrag lagen, gelten besondere Regeln: Hier werden im Wesentlichen nur die Erträge besteuert – bei einer lebenslangen Rente der sogenannte Ertragsanteil.
Der Anbieter bescheinigt dir jedes Jahr die Höhe der Auszahlungen für die Steuererklärung. Ob und welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlungen anfallen, hängt vom Versicherungsstatus im Alter ab.
Häufige Fragen
Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
In der Regel frühestens mit 65 Jahren – oder früher, wenn du vorher eine gesetzliche Altersrente bekommst. Spätestens muss die Auszahlung mit 70 beginnen. Den genauen Zeitpunkt kannst du innerhalb dieses Rahmens wählen und musst ihn drei Monate vorher anzeigen.
Kann ich mir das ganze Geld auf einmal auszahlen lassen?
Nein. Zu Beginn der Auszahlung können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Der Rest fließt als Auszahlplan oder lebenslange Rente. Ausnahme: Sehr kleine Renten (Kleinbetragsrenten) können komplett abgefunden werden.
Was passiert, wenn das Geld im Auszahlplan mit 85 aufgebraucht ist?
Ein Auszahlplan läuft mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Ist das Kapital dann verbraucht, endet die Zahlung. Anders als eine Leibrente sichert ein Auszahlplan nicht lebenslang ab.
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Ja. Auszahlungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, sind voll als sonstige Einkünfte steuerpflichtig – mit deinem persönlichen Steuersatz im Alter. Für Beiträge über dem geförderten Höchstbetrag gelten besondere Regeln.