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Standarddepot vs. Altersvorsorgedepot: Unterschiede, Kosten und für wen es passt

Von TorstenAktualisiert am 3 Min. Lesezeit

So funktioniert das Standarddepot

Das Standarddepot richtet sich an alle, die möglichst wenige Anlageentscheidungen treffen möchten. Es kann elektronisch abgeschlossen werden und folgt festen gesetzlichen Regeln:

  1. Zwei Fonds

    Der Anbieter legt einen risikoarmen Fonds der Risikoklasse 1 oder 2 und einen renditeorientierten Fonds der Risikoklasse 3, 4 oder 5 fest. Auch der risikoarme Fonds kann an Wert verlieren.

  2. Aufteilung

    Du kannst selbst bestimmen, wie Beiträge und Zulagen auf die beiden Fonds verteilt werden. Wenn du nichts festlegst, gilt die im Vertrag vorgesehene Aufteilung.

  3. Umschichten vor der Rente

    Standardmäßig liegen fünf Jahre vor der Auszahlung höchstens 50 % im renditeorientierten Fonds, zwei Jahre vorher und zum Start höchstens 30 %. Du kannst andere Prozentsätze verlangen; der Anbieter muss den Start ankündigen.

  4. Fonds werden überwacht

    Wechselt der risikoarme Fonds in Risikoklasse 4 oder höher, oder fällt der renditeorientierte aus den Klassen 3 bis 5, muss der Anbieter ihn ersetzen, umschichten und dich informieren.

Standarddepot und freies Altersvorsorgedepot im Vergleich

Standarddepot Freies Altersvorsorgedepot
Fondsauswahl Anbieter legt zwei Fonds fest je nach Vertrag Auswahl aus dem Angebot des Anbieters
Aufteilung selbst wählbar, sonst vertragliche Standardaufteilung je nach Vertrag
Risikosteuerung gesetzlich vorgesehen: weniger Risiko vor der Rente (Prozentsätze anpassbar) selbst gesteuert, sofern der Vertrag Fondswechsel erlaubt
Kostendeckel max. 1 % Effektivkosten pro Jahr keiner
Förderung gleich gleich
Aufwand gering eigene Entscheidungen nötig

Keine Anlageberatung: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Der Vergleich ersetzt keine individuelle Prüfung; Wertpapiere und Fonds können an Wert verlieren.

Was der Kostendeckel bedeutet

Die Effektivkosten zeigen, um wie viel Prozentpunkte die Kosten die Rendite pro Jahr mindern – über die gesamte Laufzeit und inklusive aller Kosten des Vertrags und der Fonds. Beim Standarddepot dürfen sie 1 % nicht überschreiten. Ursprünglich waren 1,5 % geplant; der Bundestag hat den Deckel vor der Verabschiedung gesenkt.

Für frei gestaltete Altersvorsorgedepots gilt kein gesetzlicher Kostendeckel. Bei günstigen Anbietern und ETFs können die Kosten dort trotzdem niedriger liegen. Die Effektivkosten stehen für jeden Vertrag im Produktinformationsblatt – damit lassen sich Standarddepot und freie Varianten direkt vergleichen.

Staatliches Standarddepot

Neben den privaten Anbietern könnte es künftig ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft geben. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, es per Rechtsverordnung einzuführen; der Bundestag ist vorher zu beteiligen. Es soll allen Förderberechtigten offenstehen und dieselben Regeln erfüllen. Ob und wann ein solches Angebot startet, ist noch offen.

Für wen sich das Standarddepot eignen kann

Das Standarddepot kann passen, wenn

  • du dich nicht mit der Auswahl von Fonds beschäftigen möchtest,
  • dir eine vorgesehene Risikosenkung vor der Rente wichtig ist,
  • du Wert auf eine gesetzliche Kostenobergrenze legst.

Ein freies Altersvorsorgedepot kann interessanter sein, wenn du aus mehr Fonds wählen möchtest – zum Beispiel bis zur Rente vollständig in Aktienfonds zu bleiben – und ein Anbieter günstigere Konditionen bietet. Welche Fonds dafür infrage kommen, steht unter Welche ETFs sind erlaubt?

Häufige Fragen

Was ist das Standarddepot?

Das Standarddepot (offiziell „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“) ist eine besonders einfache Form des Altersvorsorgedepots. Der Anbieter legt zwei Fonds fest. Wie die Beiträge auf beide verteilt werden, kannst du selbst bestimmen – tust du es nicht, gilt die im Vertrag vorgesehene Aufteilung.

Wie hoch sind die Kosten im Standarddepot?

Die Effektivkosten sind gesetzlich auf höchstens 1 % pro Jahr begrenzt. Für frei gestaltete Altersvorsorgedepots gibt es keinen solchen Kostendeckel.

Muss jeder Anbieter ein Standarddepot anbieten?

Wer ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt zertifizieren lassen will, muss mindestens ein Standarddepot anbieten. Das kann auch das Standarddepot eines kooperierenden Anbieters sein.

Gibt es ein staatliches Standarddepot?

Das Gesetz erlaubt der Bundesregierung, ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft per Rechtsverordnung einzuführen. Ob und wann das geschieht, steht noch nicht fest.

Bekomme ich im Standarddepot dieselbe Förderung?

Ja. Das Standarddepot ist ein Altersvorsorgedepot und wird genauso mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.

Quellen

  1. § 1 Abs. 1c, 1e und 3 AltZertG in der Fassung ab 01.01.2027 – Standarddepot, öffentlicher Träger, Angebotspflicht
  2. BR-Drucksache 206/26 – Gesetzesbeschluss (u. a. § 2a AltZertG, Kostendeckel)
  3. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)