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AV-Depot Ratgeber
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Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt? Regeln und Risikoklassen

Von TorstenAktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Was das Gesetz erlaubt

Nach § 1 Abs. 1b AltZertG dürfen Beiträge, Zulagen und Erträge im Altersvorsorgedepot nur in diese Anlagen fließen:

  • OGAW-Fonds/ETFs (UCITS) mit Basisinformationsblatt, höchstens Risikoklasse 5 (SRI 1–5)
  • Offene Publikums-AIF nach §§ 218, 219 KAGB (höchstens Risikoklasse 5)
  • Offene ELTIF – europäische langfristige Investmentfonds (höchstens Risikoklasse 5)
  • Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften
  • Euro-Anleihen von Euro-Staaten, EU, Euratom, EIB und EFSF

Für Fonds gilt zusätzlich: Sie müssen unter die europäische PRIIPs-Verordnung fallen, also ein Basisinformationsblatt haben, und dort höchstens in Risikoklasse 5 eingestuft sein. Bei OGAW-Fonds kommt hinzu, dass sie in Deutschland vertrieben werden dürfen. Ein Verrechnungskonto ist erlaubt, wenn es Teil des Vertrags ist.

Ausgeschlossen sind damit unter anderem: Einzelaktien, Unternehmensanleihen, Kryptowerte, Derivate/Hebelprodukte, Fonds der Risikoklassen 6 und 7.

Die Risikoklassen 1 bis 7

Jeder Fonds hat im Basisinformationsblatt einen Gesamtrisikoindikator (auf Englisch SRI) von 1 (niedriges Risiko) bis 7 (hohes Risiko). Er beruht vor allem darauf, wie stark der Kurs in der Vergangenheit geschwankt hat. Typische Einstufungen:

Risikoklasse Typische Fonds Im AV-Depot erlaubt?
1 Geldmarktfonds ja
2 Kurzlaufende Euro-Staatsanleihen ja
3 Anleihefonds, defensive Mischfonds ja
4 Breit gestreute Aktien-ETFs (z. B. auf Welt-Indizes) ja
5 Schwellenländer-, Nebenwerte- oder Branchen-ETFs (teils auch höher eingestuft) ja, wenn höchstens Klasse 5
6 Sehr schwankungsintensive Aktienfonds, manche Rohstofffonds nein
7 Hebel-ETFs, Krypto-ETPs nein

Die Tabelle zeigt typische Beispiele. Maßgeblich ist immer die Angabe im aktuellen Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds – auch zwei ähnliche ETFs können unterschiedlich eingestuft sein.

Wer die Fonds auswählt

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Nach dem Gesetz wählt der Anbieter die Anlagen aus. Du kannst nur dann selbst entscheiden, wenn der Vertrag dir diese Option einräumt – und dann nur aus den Anlagemöglichkeiten, die der Anbieter anbietet.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Die ETF-Auswahl im Altersvorsorgedepot kann kleiner sein als im normalen Depot desselben Brokers.
  • Vor dem Abschluss lohnt sich ein Blick in die Liste der verfügbaren Fonds.
  • Im Standarddepot legt der Anbieter zwei Fonds fest; du kannst nur die Aufteilung zwischen beiden bestimmen. Vor der Rente wird der Anteil des renditeorientierten Fonds gesenkt. Mehr dazu unter Standarddepot.

Worauf es bei der Fondsauswahl ankommt

Auch innerhalb der erlaubten Fonds gibt es große Unterschiede. Typische Kriterien beim Vergleich:

  • Streuung: Wie viele Unternehmen, Länder und Branchen enthält der Fonds?
  • Kosten: Die laufenden Kosten (TER) wirken sich über Jahrzehnte spürbar auf das Ergebnis aus.
  • Risikoklasse: Wie stark darf der Wert schwanken – besonders kurz vor der Rente?
  • Fondsgröße und Alter: Große, etablierte Fonds werden seltener geschlossen.
  • Ausschüttung: Im Altersvorsorgedepot steuerlich ohne Bedeutung, da Erträge in der Ansparphase nicht besteuert werden.

Risiko vor der Rente

Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie. Fallen die Kurse kurz vor Beginn der Auszahlung, fehlt die Zeit zur Erholung. Deshalb sieht das Gesetz beim Standarddepot ein Verfahren vor, das den Anteil des renditeorientierten Fonds standardmäßig fünf Jahre vor der Rente auf höchstens 50 % und zwei Jahre vorher auf höchstens 30 % senkt – auf Wunsch des Sparers mit anderen Prozentsätzen. Wer sein Depot selbst steuert, entscheidet über eine solche Umschichtung selbst – sofern der Anbieter Fondswechsel ermöglicht.

Häufige Fragen

Ist ein MSCI-World-ETF im Altersvorsorgedepot erlaubt?

In der Regel ja. Breit gestreute Welt-Aktien-ETFs sind meist in Risikoklasse 4 eingestuft und damit zulässig. Entscheidend ist die Angabe im Basisinformationsblatt des konkreten Fonds – und ob der Anbieter den ETF in seinem Altersvorsorgedepot anbietet.

Kann ich jeden ETF wählen, den mein Broker anbietet?

Nein. Das Gesetz sieht vor, dass der Anbieter die Anlagen festlegt. Er kann dir aber eine Auswahl aus den vereinbarten Anlagemöglichkeiten einräumen. Welche ETFs zur Wahl stehen, steht in den Vertragsbedingungen.

Sind Einzelaktien oder Kryptowährungen erlaubt?

Nein. Erlaubt sind nur Fonds (OGAW, bestimmte offene Publikums-AIF, offene ELTIF) bis Risikoklasse 5 sowie Euro-Anleihen von Staaten und öffentlichen Stellen. Einzelaktien, Unternehmensanleihen, Kryptowerte und Hebelprodukte sind ausgeschlossen.

Was ist besser: thesaurierend oder ausschüttend?

Steuerlich macht es im Altersvorsorgedepot keinen Unterschied, weil Erträge in der Ansparphase nicht besteuert werden. Ausschüttungen werden im Depot wieder angelegt. Thesaurierende Fonds erledigen das automatisch innerhalb des Fonds.

Quellen

  1. § 1 Abs. 1b und 1c AltZertG in der Fassung ab 01.01.2027 – zulässige Anlagen, Standarddepot
  2. Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs) – Basisinformationsblatt
  3. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz