So ist die Grundzulage gestaffelt
Seit der Reform gilt eine einfache Regel: Je Euro, den du selbst einzahlst, gibt der Staat einen festen Anteil dazu. Anders als bei der alten Riester-Rente spielt dein Einkommen dafür keine Rolle mehr. Die Zulage hat zwei Stufen:
- Stufe 1: 50 % auf die ersten 360 € im Jahr → bis zu 180 €
- Stufe 2: 25 % auf die Beiträge von 360 € bis 1.800 € → bis zu 360 €
Zusammen ergibt das maximal 540 € im Jahr. Was du über 1.800 € hinaus einzahlst, wird nicht mehr bezuschusst (mehr dazu weiter unten).
Zulage nach Monatsbeitrag
Die Tabelle zeigt, wie viel Grundzulage du bei typischen Sparraten bekommst. Die Zulagenquote sagt, wie viel Prozent der Staat auf deinen Eigenbeitrag drauflegt:
| Monatlich | Pro Jahr | Grundzulage | Zulagenquote |
|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 50 % |
| 25 € | 300 € | 150 € | 50 % |
| 30 € | 360 € | 180 € | 50 % |
| 50 € | 600 € | 240 € | 40 % |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 32,5 % |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 30 % |
| 200 € | 2.400 € | 540 € | 22,5 % |
Kleine Sparraten werden also besonders stark gefördert: Bis 30 € im Monat bekommst du 50 % dazu. Bei 150 € im Monat sind es immer noch 30 %.
Zusätzliche Zulagen für Kinder und junge Sparer
Zur Grundzulage kommen zwei weitere Förderungen:
- Kinderzulage: Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, gibt es 100 % deines Eigenbeitrags dazu – höchstens 300 € pro Kind. Die volle Kinderzulage erreichst du also schon mit 300 € im Jahr (25 € im Monat), und zwar für jedes Kind.
- Berufseinsteigerbonus: Bist du zu Beginn des Jahres jünger als 25, gibt es einmalig 200 € zusätzlich.
Rechne es für dich aus
Stell deinen Monatsbeitrag ein und sieh, wie sich Zulagen und Steuervorteil zusammensetzen:
Staatliche Förderung pro Jahr
Förderquote auf deinen Eigenbeitrag
+ Berufseinsteigerbonus einmalig im ersten Jahr
- Eigenbeitrag pro Jahr
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Zusätzlicher Steuervorteil (geschätzt)
Modell-Depotwert nach
davon aus Zulagen und deren Erträgen
Vor Steuern, ohne Produktkosten und Inflation. Kein garantierter oder verfügbarer Betrag.
Unverbindliche Modellrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) für Personen, die selbst (unmittelbar) förderberechtigt sind. Künftige Gesetzesänderungen, Kosten, Inflation und Kursschwankungen können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen; die Rendite ist eine Annahme und nicht garantiert. Einzahlungen und Zulagen werden vereinfacht einmal jährlich zum Jahresende angesetzt. Der Steuervorteil ist grob geschätzt (abziehbarer Betrag × Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer); der tatsächliche Wert hängt vom Steuertarif ab. Er wird dir erstattet und nicht ins Depot eingezahlt. Der Depotwert ist ein Wert vor Steuern: Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind im Alter grundsätzlich voll steuerpflichtig, für nicht geförderte Beiträge gelten andere Regeln. Deine Eingaben werden nur in deinem Browser verarbeitet und weder übertragen noch gespeichert.
Was gilt für Beiträge über 150 € im Monat?
Mehr als 1.800 € im Jahr einzuzahlen ist möglich – bis zur gesetzlichen Grenze von 6.840 € im Jahr. Für diesen zusätzlichen Teil gilt aber:
- Keine Zulage: Die Grundzulage bleibt bei 540 €.
- Kein zusätzlicher Steuerabzug: Als Sonderausgaben absetzbar sind nur Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen. Dieser Rahmen ist bei 150 € im Monat bereits ausgeschöpft.
- Steuerfreies Wachstum: Auch auf den nicht geförderten Teil fallen in der Ansparphase keine Steuern auf Erträge an.
- Andere Besteuerung im Alter: Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen werden anders besteuert als die aus geförderten – im Wesentlichen nur die Erträge.
Ob höhere Beiträge sinnvoll sind, hängt unter anderem vom Steuersatz heute und im Alter und davon ab, wie lange das Geld gebunden sein darf. Mehr dazu unter Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen und Auszahlung.
Häufige Fragen
Wie viel muss ich für die volle Grundzulage von 540 € einzahlen?
1.800 € im Jahr, also 150 € im Monat. Für die ersten 360 € gibt es 50 % Zulage (180 €), für den Teil darüber bis 1.800 € noch 25 % (360 €). Höhere Beiträge erhöhen die Zulage nicht.
Gibt es die Zulage auch bei kleinen Beiträgen?
Ja, ab einem Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Gerade kleine Beiträge werden stark gefördert: Wer 30 € im Monat spart, bekommt 180 € Grundzulage – das sind 50 % obendrauf.
Muss ich die Zulage selbst beantragen?
Die Zulage wird über den Anbieter deines Altersvorsorgedepots bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. In der Regel erteilst du dem Anbieter dafür einmalig einen Dauerzulageantrag.
Hängt die Höhe der Zulage von meinem Einkommen ab?
Nein. Anders als bei Riester muss kein Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens erreicht werden. Entscheidend ist nur, wie viel du selbst einzahlst – mindestens 120 € im Jahr.
Wie viel darf ich höchstens einzahlen?
Die jährlichen Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag sind auf 6.840 € begrenzt. Zulagen und Erträge zählen dabei nicht mit. Gefördert wird aber nur der Eigenbeitrag bis 1.800 €.