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Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan? Der Vergleich mit Rechenbeispiel

Von TorstenAktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Die Unterschiede im Überblick

Altersvorsorgedepot Freier ETF-Sparplan
Staatliche Zulagen bis 540 € + Kinderzulage keine
Steuern beim Einzahlen Sonderausgabenabzug möglich keine Wirkung
Steuern in der Ansparphase keine (auch keine Vorabpauschale) Vorabpauschale und Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen
Steuern beim Auszahlen/Verkauf Auszahlungen aus geförderten Beiträgen voll mit persönlichem Steuersatz; für nicht geförderte Beiträge andere Regeln Abgeltungsteuer auf Gewinne, bei Aktienfonds 30 % Teilfreistellung
Sparerpauschbetrag nicht relevant 1.000 € pro Jahr steuerfrei
Verfügbarkeit erst ab 65, sonst Förderung weg jederzeit
Anlage Fonds bis Risikoklasse 5, keine Einzelaktien frei wählbar
Auszahlung Auszahlplan bis mind. 85 oder Rente, max. 30 % auf einmal beliebig
Vererben an Erben möglich, Förderung muss zurückgezahlt werden (außer Übertragung auf Ehepartner) uneingeschränkt

Keine Anlageberatung: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Der Vergleich ersetzt keine individuelle Prüfung; Wertpapiere und Fonds können an Wert verlieren.

Modellrechnung: 150 € im Monat über 30 Jahre

Wie sich die Unterschiede auswirken, zeigt eine vereinfachte Rechnung. Annahmen: 150 € Eigenbeitrag im Monat, 30 Jahre Laufzeit, 5 % Rendite pro Jahr, keine Kinder.

Altersvorsorgedepot ETF-Sparplan
Eigene Einzahlungen 54.000 € 54.000 €
Zulagen pro Jahr 540 € –
Depotwert vor Steuern 155.467 € 119.590 €
Steuern 31.093 € (20 % auf alle Auszahlungen) 12.110 € (Abgeltungsteuer auf den Gewinn)
Nach Steuern 124.374 € 107.480 €

Entscheidend für das Ergebnis ist der Steuersatz im Alter. Beim Altersvorsorgedepot wird jede Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, beim ETF-Sparplan nur der Gewinn mit rund 18,5 % (Abgeltungsteuer und Soli nach Teilfreistellung):

Steuersatz auf die AuszahlungenAltersvorsorgedepot nach SteuernETF-Sparplan nach Steuern
10 %139.920 €107.480 €
20 %124.374 €107.480 €
30 %108.827 €107.480 €

Keine Anlageberatung: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Der Vergleich ersetzt keine individuelle Prüfung; Wertpapiere und Fonds können an Wert verlieren.

Was die Rechnung zeigt

  • Die Zulagen sind der stärkste Hebel: 540 € im Jahr entsprechen bei 150 € im Monat 30 % zusätzlich – Jahr für Jahr.
  • Die Besteuerung im Alter zehrt einen Teil des Vorsprungs wieder auf. Bei niedrigem Steuersatz im Ruhestand bleibt ein deutlicher Vorteil, bei hohem Steuersatz schrumpft er.
  • Je kleiner die Sparrate, desto größer der relative Vorteil, weil die ersten 360 € im Jahr mit 50 % gefördert werden. Mit Kindern kommt die Kinderzulage hinzu.

Wie viel Förderung bei einer anderen Sparrate oder mit Kindern herauskommt, zeigt der Förder-Rechner.

Flexibilität hat einen Wert

Unabhängig von der Rendite unterscheiden sich beide Wege in der Verfügbarkeit: Geld im Altersvorsorgedepot ist für die Rente reserviert. Wer es vorher entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (vorzeitig auszahlen). Ein freier Sparplan kann dagegen jederzeit für andere Ziele genutzt werden – Wohnung, Auszeit, Notfall.

Auch bei der Anlage ist der freie Sparplan offener: Im Altersvorsorgedepot sind nur Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 sowie bestimmte Staatsanleihen erlaubt, keine Einzelaktien. Welche Fonds infrage kommen, steht unter Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Kombinieren statt entweder–oder

Beide Wege lassen sich kombinieren. Eine häufig beschriebene Aufteilung: Ins Altersvorsorgedepot fließt der Betrag, für den es Zulagen gibt (bis 150 € im Monat für die volle Grundzulage), alles darüber in einen frei verfügbaren Sparplan. Ob das für die eigene Situation passt, hängt von Einkommen, Steuersatz, Rücklagen und Zielen ab.

Häufige Fragen

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan?

Das Altersvorsorgedepot wird mit Zulagen gefördert und ist in der Ansparphase steuerfrei, das Geld ist aber bis zur Rente gebunden, und Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll besteuert. Ein freier ETF-Sparplan ist jederzeit verfügbar, bekommt aber keine Zulagen und unterliegt der Abgeltungsteuer.

Kann ich beides gleichzeitig haben?

Ja. Ein Altersvorsorgedepot und ein normales Depot schließen sich nicht aus. Viele kombinieren beides: Das geförderte Depot bis zur Höhe der maximalen Zulage und darüber hinaus einen frei verfügbaren Sparplan.

Kann ich mein normales ETF-Depot in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Als Altersvorsorgebeiträge zählen Einzahlungen in den geförderten Vertrag. Eine Übertragung bestehender ETF-Anteile aus einem freien Depot ist im Gesetz nicht vorgesehen; sie müssten verkauft und das Geld (im Rahmen der Höchstbeträge) neu eingezahlt werden.

Gibt es im Altersvorsorgedepot eine Vorabpauschale?

Nein. Erträge im Altersvorsorgedepot werden in der Ansparphase nicht besteuert, daher fällt auch keine Vorabpauschale an. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter.

Quellen

  1. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz
  2. § 22 Nr. 5 EStG – Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
  3. § 20 InvStG – Teilfreistellung
  4. § 32d EStG – Abgeltungsteuer