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Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen: Ablauf, Kosten und Fallstricke

Von TorstenAktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Übertragung oder Kündigung – der wichtige Unterschied

Bei Riester gibt es zwei Arten, einen Vertrag zu beenden. Sie haben völlig unterschiedliche Folgen:

Kündigung zur Übertragung Kündigung mit Auszahlung
Wohin geht das Geld? direkt zum neuen Anbieter auf dein Konto
Zulagen bleiben erhalten müssen zurückgezahlt werden
Steuervorteile bleiben erhalten müssen zurückgezahlt werden
Erträge weiter steuerfrei bis zur Rente werden steuerpflichtig

Keine Anlageberatung: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Der Vergleich ersetzt keine individuelle Prüfung; Wertpapiere und Fonds können an Wert verlieren.

Für den Wechsel ins Altersvorsorgedepot kommt also nur die Kündigung zur Übertragung in Frage. In der Praxis übernimmt der neue Anbieter den Wechsel meist für dich.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Riester-Vertrag prüfen

    Aktuelles Guthaben, Übertragungswert, Wechselkosten und Garantie stehen in der jährlichen Standmitteilung und den Vertragsbedingungen.

  2. Altersvorsorgedepot eröffnen

    Beim neuen Anbieter einen zertifizierten Vertrag abschließen und angeben, dass ein Riester-Vertrag übertragen werden soll.

  3. Übertragung beauftragen

    Kündigung zur Übertragung mit einer Frist von drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase – meist per Formular über den neuen Anbieter.

  4. Anbieter tauschen Geld und Daten

    Kapital und Förderdaten gehen direkt vom alten zum neuen Anbieter. Das Geld fließt nicht über dein Konto.

  5. Bestätigung prüfen

    Kontrollieren, ob der übertragene Betrag dem Übertragungswert entspricht und die Förderdaten übernommen wurden.

Was die Übertragung kostet

Das neue Recht begrenzt die Kosten auf beiden Seiten:

  • Bisheriger Anbieter: Wechselst du innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss, darf er höchstens 150 € verlangen. Danach muss die Übertragung kostenfrei sein.
  • Neuer Anbieter: Er darf auf das übertragene, geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen – bisher durfte er die Hälfte davon ansetzen. Erlaubt ist eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 €.

Fallstricke bei der Übertragung

Garantie geht verloren. Riester-Verträge garantieren zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Diese Garantie gilt nur zum Rentenbeginn und nur in diesem Vertrag. Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie.

Übertragungswert kann unter den Einzahlungen liegen. Gerade bei Riester-Rentenversicherungen sind in den ersten Jahren oft Abschlusskosten verrechnet worden. Der Übertragungswert kann dann niedriger sein als die Summe aus Beiträgen und Zulagen. Bereits bezahlte Abschlusskosten bekommst du nicht zurück.

Neues Recht für alle Verträge. Mit dem Abschluss eines Altersvorsorgedepots gilt das neue Förderrecht für alle deine Altersvorsorgeverträge. Mehr dazu im Artikel Altersvorsorgedepot und Riester gleichzeitig.

Wohn-Riester. Wurde Riester-Kapital für eine selbst genutzte Immobilie verwendet oder läuft ein Wohn-Riester-Darlehen, gelten Sonderregeln für das Wohnförderkonto. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen.

Zeitpunkt. Durch die Kündigungsfrist ist das Geld einige Monate unterwegs bzw. wird zu einem Stichtag übertragen. In dieser Zeit ist es nicht investiert, wie im neuen Depot geplant.

Alternative: Riester ruhen lassen

Statt zu übertragen, kannst du den Riester-Vertrag auch ruhen lassen (beitragsfrei stellen) und neue Beiträge ins Altersvorsorgedepot zahlen. Das Riester-Kapital bleibt dann mit seinen Vertragsbedingungen bestehen, auch eine vorhandene Garantie. Kosten für die Verwaltung des ruhenden Vertrags können allerdings weiterlaufen.

Ob Übertragen, Ruhenlassen oder Weiterführen besser passt, hängt vor allem von den Kosten, der Garantie und der Restlaufzeit des Riester-Vertrags ab. Einen Überblick über die Unterschiede gibt der Vergleich Altersvorsorgedepot vs. Riester.

Häufige Fragen

Verliere ich bei der Übertragung meine Riester-Zulagen?

Nein. Wird das Kapital direkt von Anbieter zu Anbieter auf einen zertifizierten Vertrag übertragen, bleibt die Förderung erhalten. Zulagen müssen nur zurückgezahlt werden, wenn das Geld an dich ausgezahlt wird.

Was kostet die Übertragung?

Der bisherige Anbieter darf bei einem Wechsel innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss höchstens 150 € verlangen, danach muss die Übertragung nach dem neuen Recht kostenfrei sein. Der neue Anbieter darf auf das übertragene Kapital keine Abschlusskosten erheben, aber eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 €. Für Riester-Verträge von vor 2027 gelten die Kostenregeln aus dem Vertrag weiter – dort war die Wechselgebühr bisher ebenfalls auf 150 € begrenzt.

Wie lange dauert die Übertragung?

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wer zum Beispiel Mitte Februar kündigt, kann mit einer Übertragung zum 30. Juni rechnen.

Ist eine Teilübertragung möglich?

Nach dem Gesetz wird das gebildete Kapital übertragen. Ob auch Teilbeträge möglich sind, regeln die Vertragsbedingungen des bisherigen Anbieters.

Was passiert, wenn ich den Riester-Vertrag einfach kündige und mir das Geld auszahlen lasse?

Das ist eine schädliche Verwendung: Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, und die Erträge sind steuerpflichtig. Für den Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist deshalb immer eine Kündigung zur Übertragung nötig.

Quellen

  1. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und Satz 3 f. AltZertG in der Fassung ab 01.01.2027 – Übertragung, Kosten
  2. § 93 EStG in der Fassung ab 01.01.2027 – schädliche Verwendung
  3. BR-Drucksache 206/26 – Gesetzesbeschluss mit Übergangsregeln für Altverträge