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Altersvorsorgedepot vererben: Was im Todesfall mit dem Geld passiert

Von TorstenAktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Die Grundregel

Wird gefördertes Kapital nicht als Altersleistung an dich selbst ausgezahlt, ist das eine schädliche Verwendung (§ 93 EStG). Das gilt auch im Todesfall: Die auf das Kapital entfallenden Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Der Anbieter behält sie ein und überweist sie an die Zulagenstelle; die Erben erhalten den Rest.

Das Gesetz kennt aber Ausnahmen, in denen die Förderung erhalten bleibt.

Ausnahme 1: Übertragung auf den Ehepartner

Keine Rückzahlung, wenn das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird. Voraussetzungen:

  • Ihr wart zum Zeitpunkt des Todes verheiratet (bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft) und habt nicht dauernd getrennt gelebt.
  • Ihr hattet euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU oder im EWR.
  • Der Vertrag, auf den übertragen wird, lautet auf den Namen des Ehepartners. Hat er noch keinen, kann er einen abschließen.
  1. Anbieter informieren

    Den Todesfall mit Sterbeurkunde und Erbnachweis beim Anbieter melden.

  2. Vertrag des Ehepartners

    Ein bestehender oder neu abgeschlossener zertifizierter Vertrag auf den Namen des Ehepartners.

  3. Übertragung beauftragen

    Der Anbieter überträgt das Kapital direkt auf diesen Vertrag – nicht auf ein Girokonto.

  4. Förderung bleibt

    Zulagen und Steuervorteile bleiben im Vertrag und werden später mit der Rente des Ehepartners ausgezahlt.

Unverheiratete Partner sind von dieser Ausnahme nicht erfasst – für sie gilt die Grundregel.

Ausnahme 2: Rentengarantiezeit

Wurde bei einer lebenslangen Rente eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart und stirbst du innerhalb dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Erben weitergezahlt. Für diesen Teil wird die Förderung nicht zurückgefordert.

Was in welcher Phase passiert

Situation Was die Erben bekommen Förderung
Tod in der Ansparphase, Erbe ist der Ehepartner, Übertragung auf seinen Vertrag Kapital im eigenen Altersvorsorgevertrag bleibt erhalten
Tod in der Ansparphase, andere Erben (z. B. Kinder) Auszahlung des Guthabens wird zurückgefordert
Tod während eines Auszahlplans restliches Kapital bleibt nur bei Übertragung auf den Ehepartner erhalten
Tod während einer Leibrente ohne Garantiezeit nichts – die Rente endet –
Tod während einer Leibrente mit Garantiezeit Rente bis zum Ende der Garantiezeit bleibt für diesen Teil erhalten

Auszahlplan oder Rente – was das fürs Vererben bedeutet

Wer Wert darauf legt, dass nach dem Tod noch etwas übrig bleibt, achtet bei der Wahl der Auszahlungsform darauf:

  • Beim Auszahlplan (mindestens bis 85) bleibt das Kapital investiert; was beim Tod noch vorhanden ist, geht an die Erben.
  • Bei der Leibrente ist das Kapital nach Beginn der Rente für die Erben grundsätzlich verloren – dafür ist die Rente lebenslang sicher. Eine Garantiezeit mildert das ab.

Mehr zu beiden Formen unter Auszahlung beim Altersvorsorgedepot.

Ein Vergleich zum freien Depot

In einem normalen Wertpapierdepot erben die Hinterbliebenen das gesamte Vermögen ohne Abzüge (außer gegebenenfalls Erbschaftsteuer). Im Altersvorsorgedepot geht im Todesfall – außer beim Ehepartner – die Förderung verloren. Das ist ein Punkt, der beim Vergleich mit einem ETF-Sparplan eine Rolle spielt.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?

Ja. Das Guthaben im Altersvorsorgedepot gehört zum Nachlass. Beim vererbten Kapital bleibt die Förderung nur erhalten, wenn es auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird; sonst werden die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile vom Erbe abgezogen. Ausnahme: Zahlungen innerhalb einer vereinbarten Rentengarantiezeit einer Leibrente.

Was bekommen meine Kinder, wenn ich vor der Rente sterbe?

Kinder erben das Guthaben nach den allgemeinen Regeln. Vorher werden die erhaltenen Zulagen und der Steuervorteil zurückgefordert. Eine förderunschädliche Übertragung wie beim Ehepartner ist für Kinder nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn ich mit 80 sterbe und einen Auszahlplan habe?

Das noch vorhandene Kapital geht an die Erben. Auch hier gilt: Ohne Übertragung auf einen Vertrag des Ehepartners wird die auf das Restkapital entfallende Förderung zurückgefordert.

Was passiert bei einer Leibrente im Todesfall?

Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod. Wurde eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart, wird die Rente bis zum Ende dieser Zeit an die Erben weitergezahlt – ohne Rückforderung der Förderung für diesen Teil.

Quellen

  1. § 93 Abs. 1 EStG in der Fassung ab 01.01.2027 – schädliche Verwendung, Ausnahmen im Todesfall
  2. § 1 Abs. 1 AltZertG in der Fassung ab 01.01.2027 – Auszahlungsformen, Rentengarantiezeit