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Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Neu förderberechtigt – das gilt jetzt

Von TorstenAktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Wer als Selbstständiger gefördert wird

Bei Riester waren Selbstständige meist außen vor – es sei denn, sie waren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Mit dem neuen § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG ändert sich das. Gefördert wird, wer im Beitragsjahr

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, zum Beispiel als Freiberufler) erzielt,
  2. für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgibt und
  3. das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Eine Mindesthöhe der Einkünfte nennt das Gesetz nicht. Auch nebenberuflich Selbstständige mit Gewinn aus Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit fallen grundsätzlich unter die Regel; als Angestellte sind sie meist ohnehin über die Rentenversicherung förderberechtigt.

Situation Förderberechtigt?
Freiberufler (z. B. Designer, Berater, Ärztin mit eigener Praxis) mit Steuererklärung ja (neu)
Gewerbetreibende (z. B. Onlinehändler, Handwerker mit Gewerbe) mit Steuererklärung ja (neu)
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. eingetragene Handwerker, Künstler über die KSK) ja, als Pflichtversicherte
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ohne Rentenversicherungspflicht in der Regel nein
Selbstständige ab 67 nicht mehr über die neue Selbstständigen-Regel; wer rentenversicherungspflichtig ist, bleibt auf diesem Weg förderberechtigt

Welche Förderung es gibt

Selbstständige erhalten dieselbe Förderung wie alle anderen:

  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € – max. 540 €
  • Kinderzulage: max. 300 € je Kind, voll ab 300 € Eigenbeitrag
  • Sonderausgabenabzug: bis 1.800 € plus Zulagen, mit Günstigerprüfung

Da Selbstständige ohnehin eine Steuererklärung abgeben, ist der Sonderausgabenabzug kein zusätzlicher Aufwand. Bei schwankendem Einkommen kann die Kombination aus festen Zulagen und einkommensabhängigem Steuervorteil von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen.

Förder-Rechner

Förderung für Selbstständige berechnen

Für Personen, die selbst förderberechtigt sind. Mittelbar geförderte Ehepartner erhalten höchstens 175 € Grundzulage.

10 €150 € = volle Grundzulage300 €

Kinderzulage gibt es nur, solange Kindergeld gezahlt wird (meist bis 18, in Ausbildung bis höchstens 25).

Staatliche Förderung pro Jahr

Förderquote auf deinen Eigenbeitrag

+ Berufseinsteigerbonus einmalig im ersten Jahr

Eigenbeitrag pro Jahr
Grundzulage
Kinderzulage
Zusätzlicher Steuervorteil (geschätzt)

Modell-Depotwert nach

davon aus Zulagen und deren Erträgen

Vor Steuern, ohne Produktkosten und Inflation. Kein garantierter oder verfügbarer Betrag.

Unverbindliche Modellrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) für Personen, die selbst (unmittelbar) förderberechtigt sind. Künftige Gesetzesänderungen, Kosten, Inflation und Kursschwankungen können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen; die Rendite ist eine Annahme und nicht garantiert. Einzahlungen und Zulagen werden vereinfacht einmal jährlich zum Jahresende angesetzt. Der Steuervorteil ist grob geschätzt (abziehbarer Betrag × Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer); der tatsächliche Wert hängt vom Steuertarif ab. Er wird dir erstattet und nicht ins Depot eingezahlt. Der Depotwert ist ein Wert vor Steuern: Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind im Alter grundsätzlich voll steuerpflichtig, für nicht geförderte Beiträge gelten andere Regeln. Deine Eingaben werden nur in deinem Browser verarbeitet und weder übertragen noch gespeichert.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

Für Selbstständige war die Rürup-Rente (Basisrente) bisher der wichtigste steuerlich geförderte Weg. Beide Modelle lassen sich vergleichen – und kombinieren:

Altersvorsorgedepot Rürup-Rente
Zulagen ja nein
Steuerlich absetzbar bis 1.800 € + Zulagen sehr viel höhere Beträge (Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen)
Anlage Fonds/ETFs bis Risikoklasse 5 je nach Produkt, oft Versicherung
Auszahlung Auszahlplan bis mind. 85 oder Leibrente, bis 30 % Einmalzahlung nur lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung
Vererbbar ja (Förderung wird außer beim Ehepartner zurückgefordert) nur eingeschränkt (Hinterbliebenenschutz)
Vorzeitiger Zugriff nur mit Rückzahlung der Förderung nicht möglich

Keine Anlageberatung: Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Der Vergleich ersetzt keine individuelle Prüfung; Wertpapiere und Fonds können an Wert verlieren.

Das Altersvorsorgedepot ist vor allem für die ersten 1.800 € im Jahr stark gefördert. Wer darüber hinaus steuerlich gefördert vorsorgen möchte, findet in der Rürup-Rente einen deutlich höheren Abzugsrahmen. Welche Kombination passt, hängt von Einkommen, Steuersatz und dem Wunsch nach Flexibilität ab.

Was bei wechselndem Status gilt

Die Förderberechtigung wird jedes Jahr neu geprüft. Wer zwischen Anstellung und Selbstständigkeit wechselt, kann in beiden Phasen förderberechtigt sein – einmal als Pflichtversicherter, einmal als Selbstständiger mit Steuererklärung. Das Depot läuft in jedem Fall weiter. Fällt die Förderberechtigung weg – etwa mit 67 für Selbstständige, die nur über die neue Regel gefördert werden –, bleiben Kapital und bisherige Zulagen im Vertrag.

Häufige Fragen

Bekommen Selbstständige die Förderung für das Altersvorsorgedepot?

Ja. Seit der Reform sind Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit förderberechtigt, wenn sie für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben und noch nicht 67 Jahre alt sind. Bei Riester waren sie bisher meist ausgeschlossen.

Brauchen Selbstständige eine Zulagenummer?

Wer keine Sozialversicherungsnummer hat, beantragt über den Anbieter eine Zulagenummer bei der Zentralen Zulagenstelle – zusammen mit dem ersten Zulageantrag. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Ist das Altersvorsorgedepot für Selbstständige besser als Rürup?

Beide haben unterschiedliche Stärken. Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen, ist aber auf 1.800 € geförderten Eigenbeitrag begrenzt. Die Rürup-Rente erlaubt einen viel höheren Steuerabzug, ist aber nicht vererbbar und wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt. Viele Selbstständige können beides nutzen.

Was gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH?

Das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers ist steuerlich in der Regel Arbeitslohn und keine Einkunft aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Die neue Regel für Selbstständige greift dann nicht. Förderberechtigt ist, wer rentenversicherungspflichtig ist.

Quellen

  1. § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG in der Fassung ab 01.01.2027 – Förderung Selbstständiger
  2. § 89 EStG in der Fassung ab 01.01.2027 – Zulageantrag und Zulagenummer
  3. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz
  4. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG – Basisrente (Rürup)